Vermittlungsbedingungen


Sehr geehrte Kunden,
Porta Croatia GmbH („PCR“) vermittelt Ihnen, dem Kunden, auf ihren Internetseiten ausgewählte Ferienwohnungen und Ferienhäuser der örtlichen Anbieter als Vermieter. Die folgenden Vermittlungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen PCR und Ihnen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher genau durch:

1. Vermittlung durch PCR

In Bezug auf die von den Eigentümern und Vermietern („Vermieter“) angebotenen Ferienwohnung/en und Ferienhäuser („Ferienobjekt/e“) hat PCR ausschließlich die Rechtsposition eines Vermittlers. Der Mietvertrag über das Ferienobjekt kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Ansprüche des Kunden wegen der Vermietung bestehen daher nur gegen den jeweiligen Vermieter und müssen diesem gegenüber geltend gemacht werden. PCR schuldet lediglich die ordnungsgemäße Vermittlung des Ferienobjektes.

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Der Kunde bietet PCR als Vermittler mit seiner Anmeldung zum Aufenthalt im Ferienobjekt auf Basis der Beschreibung des Ferienobjekts durch PCR auf deren Internetseite, insbesondere in der Objektbeschreibung, und diesen Vermittlungsbedingungen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich / telefonisch oder schriftlich, per Telefax oder elektronisch (E-Mail / Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt PCR den Zugang der Anmeldung, der noch keine Annahme derselben darstellt, auf elektronischem Weg.
2.2 Der Vermittlungsvertrag kommt durch Annahme der Anmeldung des Kunden durch PCR, der Mietvertrag durch Annahme des Angebotes durch den Vermieter zustande, worüber PCR den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert.
2.3 Der Kunde haftet für die Vertragspflichten aller mit angemeldeten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung bei der Anmeldung übernommen hat.

3. Bezahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss und Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in der vom Vermieter über PCR mitgeteilten Höhe auf den Mietpreis für das Ferienobjekt fällig und spätestens innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto von PCR zu zahlen, oder, wie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet. Der Restmietpreis ist vor Ort beim Vermieter in bar zu zahlen.
3.2 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so sind PCR und der Vermieter berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und dem Kunden Rücktrittskosten zu berechnen, die sich an 4.2 orientieren.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Ob eine Kaution verlangt wird oder die Höhe der Kaution ergeben sich aus der Beschreibung zum Ferienobjekt und der Buchungsbestätigung. Die Kaution dient als Sicherheit des Vermieters für etwaige Schäden, die der Kunde ggf. am Ferienobjekt verursacht hat. Sie wird nach Bestandsaufnahme des Ferienobjektes dem Kunden am Tag der Abreise zurückgegeben oder, sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, 14 Tage nach diesem Tag. Bei Schäden am Ferienobjekt ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich erforderlichen Kosten von der Kaution vorläufig einzubehalten.

4. Rücktritt des Kunden vor Belegungsbeginn

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vermittlungs- bzw. vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PCR unter der unten genannten Anschrift zu erklären. Es wird die Schriftform empfohlen.
4.2 Tritt der Kunde vor dem Anreisetag vom Vertrag zurück bzw. tritt er den Aufenthalt nicht an, so hat der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach seinen Rücktrittsbedingungen. Wurden solche nicht vereinbart, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, die sich nach dem Mietpreis unter Abzug der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Belegung des Ferienobjektes erwerben kann, richtet. Die Rücktrittsentschädigung ist in diesem Fall an PCR als Inkassobevollmächtigten für den Vermieter zu zahlen und, sofern es keine gesonderte Rücktrittsbedingungen des Vermieters gibt, oder diese nicht Vertragsinhalt wurden, kann der Vermieter / kann PCR wie folgt eine Entschädigung, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, verlangen:
  1. Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn: 30 % des Mietpreises
  2. Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: 50 % des Mietpreises
  3. Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises
Der Kunde kann jederzeit versuchen, nachzuweisen, dass PCR oder dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben aufgeführten Pauschalen entstanden ist. Der Vermieter und PCR behalten sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern sie nachweisen, dass ihnen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall wird PCR die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen einer etwaigen, anderweitigen Belegung des Ferienobjektes konkret beziffern und belegen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde den Belegungszeitraum des Ferienobjektes oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß durch den Vermieter / durch PCR angeboten wurden, nicht vollständig oder nicht mit der gebuchten Personenzahl aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), nicht in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises. Verbrauchsabhängige Nebenkosten hat er bis zum Zeitpunkt der Abreise zu zahlen.

6. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort (siehe angegebene Stelle / Kommunikationsdaten in den Reiseunterlagen) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Mietpreises nicht ein. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er ein gleich- oder höherwertiges Ferienobjekt zur Verfügung stellt.
6.2 Wird die Nutzung des Ferienobjektes infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. Besondere Obliegenheiten des Kunden

7.1 Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen in der dort genannten Anzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen. Besuche jeglicher dritter Personen, die nicht als Mitreisende bei Vertragsabschluss genannt wurden oder dem Vermieter zuvor angezeigt und von diesem genehmigt wurden, sind nicht gestattet.
7.2 Der Kunde und seine Mitreisenden sind verpflichtet, das Ferienobjekt pfleglich und schonend zu behandeln, und dem Vermieter oder dem örtlichen Beauftragten des Vermieters alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
7.4 Eine Untervermietung des Ferienobjektes durch den Kunden ist generell nicht gestattet. Das Ferienobjekt wird lediglich zu Urlaubs- und Erholungszwecken überlassen, nicht z. B. für private Veranstaltungen und Feiern. Eine solche Nutzung des Ferienobjektes ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Einwilligung durch den Vermieter oder seines Bevollmächtigten zulässig.
7.5 Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise des Vermieters bezüglich der Nutzung des Ferienobjektes und seiner Einrichtung, die ausliegen, ihm ausgehändigt oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen der Ferienobjekte, die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Filteranlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zu-stimmung des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde.
7.6 Dem Kunden obliegt die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, welches vor Abreise in sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Der Geschirrspüler, der Kochherd, der Backofen, der Kühlschrank und die Küchengeräte müssen bei Abreise in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf das Ferienobjekt wegen des Unterlassens der Reinigung durch den Kunden einer Extra-Reinigung, so werden dem Kunden die Kosten für die zusätzliche Reinigung berechnet. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise gezahlt werden.
7.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter nach vorheriger korrekter Angabe von Art und Größe mitgebracht werden.
7.8 Der Kunde muss mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz, zum Wasserschutz oder der Wasserversorgung und zur Müllbeseitigung unbedingt einhalten.

8. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

8.1 Das Ferienobjekt kann, soweit in der Buchungsbestätigung keine anderen Zeiten angegeben sind, am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht. Vereinbarungen bezüglich einer früheren Belegung müssen schriftlich erfolgen.
8.2 Die späteste Ankunftszeit wird durch PCR mitgeteilt. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Ferienobjektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht.
8.3 Eine Verspätung hat der Kunde in jedem Fall dem Vermieter anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit sein sollten.
8.4 Übernachtungskosten des Kunden aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
8.5 Am Abreisetag muss das Ferienobjekt bis 11 Uhr oder zu dem in der Buchungsbestätigung / in den Reiseunterlagen angegebenen Zeitpunkt verlassen werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Ferienobjekt bei der Abreise aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Müll ist am Abreisetag an den angewiesenen Stellen zu entsorgen und nicht im Ferienobjekt zu belassen.

9. Kündigung des Vermieters

9.1 Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter können den Mietvertrag bei Über-belegung außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann der Eigentümer / dessen Bevollmächtigter den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vor Ort stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Belegung oder Überbelegung des Ferienobjektes fortgesetzt wird oder der Kunde trotz Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienobjekt zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen.
9.2 Kündigt der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter nach 9.1, so behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Mietpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und Erstattungen oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Belegung des nicht in Anspruch genommenen Ferienobjektes erlangt.

10. Haftungsbeschränkung von PCR

Die vertragliche Haftung von PCR als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden des Kunden von PCR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder PCR allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Aufenthalt und Kunde auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen PCR gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet PCR bis zur Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises pro Aufenthalt und Kunde.

11. Anzeige von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Belegungsendes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Geltendmachung ist gegenüber PCR unter der unten aufgeführten Anschrift möglich, sie wird sodann an den Vermieter weitergeleitet. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Fristeinhaltung verhindert war.
11.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber PCR verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PCR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von PCR beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen PCR begründen und von PCR als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten, die der Kunde PCR zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und entsprechend genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung der Verträge mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. PCR hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit bei PCR seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@privaturlaub-kroatien.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.
12.2 Eine Weitergabe der Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

13. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen.

13.1 PCR übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit PCR solche Informationen, etwa auf der Internetseite, weitergibt, gibt PCR keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von PCR ist insoweit ausgeschlossen.
13.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen, gültigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

14. Schlussbestimmungen, Hinweis auf Online-Streitbeilegung / Schlichtung

14.1 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungs- oder des Mietvertrages zur Folge.
14.2 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PCR findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.
14.4 Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: PCR nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.

Vermittler:

Porta Croatia GmbH
Mainzer Str. 24, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
Telefon: ++49 (0)6721 707 883
Telefax: ++49 (0)6721 705 314

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